Umweltrichtlinie

1. Unsere Umweltgrundsätze

Zsavahouse bietet Möbel für Verbraucher in Deutschland an. Unsere Umweltgrundsätze konzentrieren sich auf Bereiche, die im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Möbeln tatsächlich relevant sind: eine möglichst langfristige Nutzung, angemessene Pflege, Verpackung, Versand, Ressourcennutzung sowie klare und überprüfbare Umweltinformationen.

Unser Grundsatz lautet, nur solche Umweltvorteile als konkrete Produkteigenschaften darzustellen, für die eine belastbare tatsächliche Grundlage besteht. Allgemeine Umweltversprechen ersetzen keine produktbezogenen Nachweise.

Wir vermeiden daher Aussagen über bestimmte Materialien, Recyclinganteile, Zertifizierungen, CO₂-Einsparungen oder andere Umweltleistungen, solange diese für das jeweilige Produkt oder den betreffenden Prozess nicht nachgewiesen sind.

2. Langlebige Nutzung und Produktlebenszyklus

Möbel sind für eine wiederholte Nutzung über einen längeren Zeitraum bestimmt. Ein sinnvoller Umgang mit Ressourcen beginnt deshalb auch bei der Auswahl eines Produkts, das zum vorgesehenen Raum und tatsächlichen Nutzungsbedarf passt.

Wir empfehlen, vor dem Kauf die auf der jeweiligen Produktseite verfügbaren Angaben sorgfältig zu prüfen und Möbel entsprechend den für das konkrete Produkt angegebenen Nutzungs-, Pflege- und Montagehinweisen zu verwenden.

Eine sachgerechte Nutzung und Pflege kann dazu beitragen, unnötige Beschädigungen und eine vorzeitige Entsorgung zu vermeiden.

Soweit es im konkreten Fall sicher und sinnvoll möglich ist, können längere Nutzung, Pflege, Reparatur, Weiterverwendung oder Weitergabe dazu beitragen, die tatsächliche Nutzungsdauer eines Möbelstücks zu verlängern. Diese Aussage bedeutet nicht, dass wir für jedes Produkt einen Reparatur-, Rücknahme- oder Wiederverkaufsservice anbieten.

3. Unsere Möbelkategorien

Unsere Umweltgrundsätze gelten für die derzeit angebotenen Möbelkategorien, ohne diese allein aufgrund ihrer Produktart als umweltfreundlich oder nachhaltig zu bezeichnen.

  • Einzelbett: Eine Auswahl entsprechend dem tatsächlichen Platz- und Nutzungsbedarf sowie eine sachgerechte Nutzung und Pflege können eine langfristige Verwendung unterstützen.
  • Kleiderschrank: Richtige Montage, Nutzung und Pflege können dazu beitragen, unnötige Beschädigungen im täglichen Gebrauch zu vermeiden.
  • Gartenbank: Bei Möbeln für den Außenbereich sollten die tatsächlichen Produkt- und Pflegehinweise beachtet werden, um vermeidbare witterungs- oder nutzungsbedingte Schäden zu reduzieren.
  • Gartensofa: Angemessene Reinigung, Nutzung und gegebenenfalls Lagerung sollten sich nach den Informationen des jeweiligen Produkts richten und können unnötigen Materialverschleiß vermeiden helfen.
  • Sonnenliege: Eine Nutzung und Aufbewahrung entsprechend den tatsächlichen Produkteigenschaften kann dazu beitragen, eine vorzeitige Beschädigung zu vermeiden.

Diese allgemeinen Hinweise stellen keine Aussage über bestimmte Materialien, Herkunft, Zertifizierungen, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit oder eine garantierte Lebensdauer einzelner Produkte dar.

4. Verpackung

Verpackungen erfüllen beim Möbelversand eine wichtige Schutzfunktion. Sie sollen dazu beitragen, Waren während Handhabung und Transport vor Beschädigungen zu schützen und dadurch vermeidbare Ersatzlieferungen und zusätzliche Transporte zu reduzieren.

Unser allgemeiner Grundsatz ist, unnötige Verpackung zu vermeiden, soweit dies mit einem angemessenen Schutz des jeweiligen Produkts und den tatsächlichen Anforderungen des Transports vereinbar ist.

Wir behaupten nicht, dass sämtliche Verpackungen aus Recyclingmaterial bestehen, vollständig recycelbar oder frei von Kunststoff sind, solange die jeweilige Materialzusammensetzung nicht bestätigt ist.

Verbraucher sollten Verpackungsmaterialien entsprechend ihrer tatsächlichen Materialart und den am jeweiligen Wohnort geltenden Regeln zur Sammlung und Entsorgung sortieren.

Für Verpackungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12. August 2026 ergänzend das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Dieses enthält unter anderem Regelungen zu Registrierung und Systembeteiligung und verlangt außerdem, Verpackungsvolumen und Verpackungsmasse auf das zur Gewährleistung des erforderlichen Schutzes angemessene Maß zu begrenzen. Welche konkreten Pflichten einen Marktteilnehmer treffen, hängt von dessen tatsächlicher Rolle in der Verpackungs- und Lieferkette ab.

Diese Umweltrichtlinie stellt deshalb weder eine LUCID-Registrierung noch eine bestimmte Systembeteiligung, Herstellerrolle oder sonstige nicht bestätigte Verpackungsregistrierung als Tatsache dar.

5. Versand und Ressourcennutzung

Unser Liefergebiet umfasst Deutschland.

Beim Versand von Möbeln müssen Produktschutz, Transportanforderungen und Ressourceneinsatz gemeinsam berücksichtigt werden. Eine unzureichende Verpackung kann Schäden und zusätzliche Transportvorgänge verursachen; gleichzeitig sollte Verpackungsmaterial nicht ohne sachlichen Grund eingesetzt werden.

Im Rahmen der von uns beeinflussbaren Bestellabläufe achten wir deshalb auf klare Versandinformationen und empfehlen Kunden, vollständige und richtige Lieferdaten anzugeben. Dies kann dazu beitragen, vermeidbare Zustellprobleme und dadurch verursachte zusätzliche Transportvorgänge zu reduzieren.

Wir bezeichnen unseren Versand nicht als klimaneutral, emissionsfrei, grün oder CO₂-neutral und machen keine Angaben über bestimmte Transportmittel, erneuerbare Energien oder Emissionskompensation, solange hierfür keine nachprüfbaren Informationen vorliegen.

6. Rückgaben, Wiederverwendung und Entsorgung

Rücksendungen benötigen regelmäßig zusätzliche Verpackung und Transport. Verbraucher können dazu beitragen, vermeidbare Rücksendungen zu reduzieren, indem sie vor der Bestellung die bereitgestellten Produktinformationen, den vorgesehenen Einsatzbereich und – soweit auf der Produktseite angegeben – die Maße sorgfältig prüfen.

Dieser Umweltaspekt schränkt weder das gesetzliche Widerrufsrecht noch Rechte wegen mangelhafter, beschädigter oder falsch gelieferter Ware oder andere Verbraucherrechte ein.

Wenn Möbel noch sicher und sinnvoll verwendet werden können, können je nach Zustand und tatsächlichen Möglichkeiten weitere Nutzung, Pflege, Reparatur, Weitergabe oder Wiederverwendung einer vorzeitigen Entsorgung entgegenwirken.

Wir versprechen mit dieser Aussage keinen eigenen Reparaturservice, Rückkaufservice oder eine Abholung alter Möbel.

Wenn ein Möbelstück nicht mehr weiterverwendet werden kann, sollte es entsprechend seinem tatsächlichen Material und den am Wohnort geltenden kommunalen Entsorgungs- und Sammelregeln behandelt werden. Da die praktische Entsorgung von Möbeln lokal unterschiedlich organisiert sein kann, geben wir keinen einheitlichen Entsorgungsweg für ganz Deutschland vor.

7. Transparente Umweltaussagen

Umweltangaben auf dieser Website sollen konkret, nachvollziehbar und mit der tatsächlich belegbaren Eigenschaft eines Produkts oder Prozesses vereinbar sein.

§ 5 UWG untersagt irreführende geschäftliche Handlungen, wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben geeignet sind, die geschäftliche Entscheidung eines Verbrauchers zu beeinflussen. § 5a UWG erfasst außerdem das Vorenthalten wesentlicher Informationen, die Verbraucher für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigen.

Deutschland hat die Richtlinie (EU) 2024/825 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Die neuen Vorschriften über Umweltangaben und Nachhaltigkeitskennzeichnungen werden ab dem 27. September 2026 angewendet. Die Richtlinie selbst schreibt diesen Anwendungstermin ebenfalls vor.

Aus diesem Grund verwenden wir keine unbelegten allgemeinen Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“, um unseren gesamten Shop oder sämtliche Möbel pauschal zu beschreiben.

Insbesondere gilt:

  • Umweltangaben zu einem einzelnen Produkt sollen sich nur auf tatsächlich nachgewiesene Eigenschaften dieses Produkts beziehen.
  • Eine Eigenschaft eines einzelnen Produkts wird nicht auf das gesamte Sortiment übertragen.
  • Material- oder Recyclingangaben werden nur verwendet, wenn die jeweilige Zusammensetzung oder Eigenschaft verlässlich belegt ist.
  • Zertifizierungen oder Nachhaltigkeitssiegel werden nur angegeben, wenn deren tatsächliche Gültigkeit und Produktbezug bestätigt sind.
  • Zukünftige Umweltziele werden nicht als feststehende Verpflichtung dargestellt, wenn kein überprüfbarer Umsetzungsplan besteht.
  • Zahlen zu CO₂-Emissionen, Einsparungen, Recyclinganteilen oder Materialanteilen werden nicht ohne belastbare Datengrundlage veröffentlicht.

8. Produktinformationen und Umweltmerkmale

Konkrete Umweltmerkmale eines Möbelstücks müssen anhand der tatsächlichen Produktinformationen beurteilt werden.

Falls ein Produkt zukünftig beispielsweise nachweislich zertifiziertes Holz, einen bestimmten Anteil an Recyclingmaterial oder eine bestimmte nachgewiesene Recyclingfähigkeit aufweist, muss eine entsprechende Aussage auf den tatsächlichen Nachweis und den konkret davon erfassten Artikel begrenzt werden.

Eine Umweltinformation über ein bestimmtes Einzelbett, einen bestimmten Kleiderschrank, eine bestimmte Gartenbank, ein bestimmtes Gartensofa oder eine bestimmte Sonnenliege wird nicht automatisch auf andere Produkte derselben Kategorie übertragen.

Ebenso wird ein Umweltzeichen nicht so dargestellt, dass der Eindruck einer behördlichen oder unabhängigen Zertifizierung entsteht, wenn diese tatsächlich nicht vorliegt.

9. Kontinuierliche Verbesserung

Wir prüfen im Rahmen der tatsächlichen betrieblichen Möglichkeiten, ob sich Verpackung, Ressourceneinsatz und die Darstellung von Umweltinformationen sachgerecht verbessern lassen.

Dabei werden mögliche Verbesserungen erst dann als konkrete Umweltleistung oder messbares Ziel veröffentlicht, wenn ihr Inhalt, Umfang und ihre tatsächliche Grundlage ausreichend bestimmt und überprüfbar sind.

Wir legen deshalb ohne entsprechenden Umsetzungsplan keine nicht bestätigten zukünftigen Ziele wie vollständige Klimaneutralität, bestimmte CO₂-Reduktionsquoten oder einen festen Anteil an Recyclingmaterial fest.

10. Kontakt

Wenn Sie Fragen zu den in dieser Umweltrichtlinie enthaltenen Informationen haben, ist E-Mail unser bevorzugter Kontaktweg.

  • Anschrift: 305, 1-8-3 OTE, NAGASAKI-SHI, NAGANO-KEN, 852-8127, JAPAN
  • E-Mail: distribution@zisavahouse.com
  • Telefon: +81 (802) 801 06 51
  • Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 8:30 bis 16:00 Uhr.