Impressum
1. Anbieterkennzeichnung
Für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste verlangt § 5 DDG insbesondere die eindeutige Angabe des Diensteanbieters und seiner Niederlassungsanschrift. Bei juristischen Personen sind zusätzlich insbesondere Rechtsform und Vertretungsberechtigter anzugeben.
- Website/Marke: Zsavahouse
- Website: zisavahouse.com
Zsavahouse ist die Bezeichnung der Website bzw. Marke. Die vollständige rechtliche Identität des Diensteanbieters muss vor Veröffentlichung dieses Impressums ergänzt werden und darf nicht allein durch den Markennamen ersetzt werden.
2. Kontaktdaten
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse.
- Anschrift: 305, 1-8-3 OTE, NAGASAKI-SHI, NAGANO-KEN, 852-8127, JAPAN
- E-Mail: distribution@zisavahouse.com
- Telefon: +81 (802) 801 06 51
- Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 8:30 bis 16:00 Uhr.
Die angegebene Anschrift wird hier nur entsprechend den derzeit bereitgestellten Informationen wiedergegeben. Vor Veröffentlichung muss bestätigt werden, dass sie zugleich die Niederlassungsanschrift des tatsächlichen Diensteanbieters im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG ist. Sie wird nicht als Lager-, Versand- oder Rücksendeadresse bezeichnet.
3. Register- und Steuerangaben
Ist der Diensteanbieter in ein Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen, verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG die Angabe des Registers und der entsprechenden Registernummer.
Besitzt der Diensteanbieter eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Sinne des § 27a UStG oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO, ist diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG anzugeben.
Da hierzu derzeit keine bestätigten Angaben vorliegen, werden weder eine Registernummer noch eine Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben.
4. Verbraucherstreitbeilegung
§ 36 VSBG verlangt von Unternehmern, die eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, unter den dort genannten Voraussetzungen Informationen darüber, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Von der Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG sind Unternehmer ausgenommen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
Da weder die maßgebliche Beschäftigtenzahl noch eine freiwillige oder gesetzliche Teilnahmeverpflichtung bestätigt wurde, wird hierzu keine Teilnahme- oder Nichtteilnahmeerklärung erfunden.
Kann eine konkrete Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag nicht unmittelbar zwischen Unternehmer und Verbraucher beigelegt werden, sieht § 37 VSBG eine gesonderte Information in Textform über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle sowie darüber vor, ob der Unternehmer zur Teilnahme bereit oder verpflichtet ist.
Ein Hinweis auf die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wird nicht aufgenommen. Regulation (EU) 2024/3228 hat Regulation (EU) No 524/2013 mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben; die ODR-Plattform wurde eingestellt.
5. Ergänzende Angaben
- Liefergebiet: Deutschland
- Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 8:30 bis 16:00 Uhr.